Kirchgemeindeordnung
Die Kirchgemeindeversammlung vom Dienstag, den 25. November 2025 hat die Kirchgemeindeordnung durch Beschluss verabschiedet.
Die Kirchgemeindeordnung untersteht einer 60-tägigen Referendumsfrist gemäss §54 Absatz 5 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Kirche im Kanton Basel-Landschaft. Wenn bis am 18. Februar 2026 kein Referendum ergriffen wird, tritt die Kirchgemeindeordnung nach der Genehmigung durch den Kirchenrat gemäass §79, Absatz 1 Ziffer 5.2. der Kirchenordnung am 3. März 2026 in Kraft. Die Kirchgemeindeordnung kann mit folgendem Link aufgerufen werden:
